22.11.2017, 16:46
Über den Zoll muß man sich sowieso keine "Sorgen" machen. Man kommt nicht in den Knast, wenn man (legale) Ware einführt, sondern muß einfach den Zoll (und die Umsatzsteuer) zahlen und dafür zum Zollamt latschen und sich in die Schlange stellen. Ware im außereuropäischen Ausland zu bestellen ist kein Schmuggel, und für etwaige Fehler des Verkäufers kann der Käufer ja nichts.
Ärger kann man bekommen, wenn man illegale oder nicht zugelassene Ware einführt, wie Radarwarngeräte, Drogen, Spionagekameras, Elektronikgeräte ohne CE-Kennzeichen etc.
Ärger kann man bekommen, wenn man illegale oder nicht zugelassene Ware einführt, wie Radarwarngeräte, Drogen, Spionagekameras, Elektronikgeräte ohne CE-Kennzeichen etc.