Naja, Hindernisse hin und her. Letztendlich verkauft Cubikon Zauberwürfel mit Gitterstruktur. Und jetzt, nach Anfrage, holen die auf einmal sämtliche Moyu Würfel ran. Da wundert mich das einfach nur, dass das bisher nicht gemacht wurde bzw. jetzt aber noch alle anderen Würfel problematisch sind.
Als gelernter Spediteur habe ich natürlich auch ein gewisses Fachwissen diesbezüglich und habe mich gerade mal schlau gemacht. Sämtliche Puzzles wären wahrscheinlich unter der Warentarifnummer 9503 00 55 (Puzzles) einzugruppieren.
Im Zolltarif stehen keine Einfuhrbeschränkungen bezüglich Drehpuzzlen etc. Das bedeutet, dass der Zoll da eigentlich keinen Strich durch die Rechnung machen dürfte. Falls doch, könnte Cubikon sich überlegen den Standort des Onlinehandels zu verschieben, damit nicht mehr das Zollamt DE007650 (Flughafen München) als Einfuhrzollstelle für alle Bestellungen zuständig ist, sondern eine andere, die ihren Job nicht so brutal genau nehmen. Manchmal ist es nämlich auch einfach nur Willkür eines Zollbeamten.
Das mit der geschützten Gitterstruktur (Patentrecht, Vervielfältigung, Vertrieb.) ist vom Gericht der Europäischen Union beschlossen worden am 25.11.2014 unter Aktenzeichen T-450/09. Ist also amtlich, das es da Probleme geben könnte. Allerdings gibt's da ein altes Sprichwort: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und ich habe bisher keinen Fall bei Google gefunden, wo Seven Towns Limited (Verwalter der Rechte des geistigen Eigentums am Rubik's Cube) gegen irgendwen geklagt hätte.
Als gelernter Spediteur habe ich natürlich auch ein gewisses Fachwissen diesbezüglich und habe mich gerade mal schlau gemacht. Sämtliche Puzzles wären wahrscheinlich unter der Warentarifnummer 9503 00 55 (Puzzles) einzugruppieren.
Im Zolltarif stehen keine Einfuhrbeschränkungen bezüglich Drehpuzzlen etc. Das bedeutet, dass der Zoll da eigentlich keinen Strich durch die Rechnung machen dürfte. Falls doch, könnte Cubikon sich überlegen den Standort des Onlinehandels zu verschieben, damit nicht mehr das Zollamt DE007650 (Flughafen München) als Einfuhrzollstelle für alle Bestellungen zuständig ist, sondern eine andere, die ihren Job nicht so brutal genau nehmen. Manchmal ist es nämlich auch einfach nur Willkür eines Zollbeamten.
Das mit der geschützten Gitterstruktur (Patentrecht, Vervielfältigung, Vertrieb.) ist vom Gericht der Europäischen Union beschlossen worden am 25.11.2014 unter Aktenzeichen T-450/09. Ist also amtlich, das es da Probleme geben könnte. Allerdings gibt's da ein altes Sprichwort: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und ich habe bisher keinen Fall bei Google gefunden, wo Seven Towns Limited (Verwalter der Rechte des geistigen Eigentums am Rubik's Cube) gegen irgendwen geklagt hätte.
Signatur (Click to View)