26.10.2015, 13:53
Zitat:Ob das Markenrecht bzw das Patent über Vollfarbwürfel umgangen werden kann kann ich nicht beurteilen.
Das hat das Gericht in Randnummer 64 des Urteils überdeutlich ausgeführt:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D...50#point64
(Klägerin = Simba, Inhaberin = Seventowns)
Ein weiterer Wink mit dem Zaunpfahl ist das neue Aussehen des Simba-Würfels. Und der ist sogar immer noch schwarz:
http://onlineshop.real.de/Trick-Wuerfel/0339880001001
Zitat:So genau kenne ich mich wiederum mit dem Markenschutzrecht bzw der Interpretation und der Auslegen des Urspünglichen Patentes nicht aus.
Das ursprüngliche Rubik-Patent ist lange abgelaufen.
Zitat:Auch kann ich auf Grund des Abstracts im bestehenden Patents nicht unbedingt erkennen ob das Gitternetz nicht auch bei einem Vollfarbwürfel doch zu erkennen ist.
Das ist kein Patent, sondern eine Markenanmeldung.
Ansonsten: Siehe die genannte Randnummer 64 des Urteils.
Zitat:Aber ich denke das die Patent Diskussionen mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat.
Da die angeblichen rechtlichen Hürden ja immer als Grund für die mäßige Versorgung mit Würfeln vorgeschoben werden, denke ich schon, dass das sehr viel mit dem Thema zu tun hat.