(24.10.2015, 12:01)Lex schrieb: Größere Würfel? Nur V-Cubes. Die Verdienste von Herrn Verdes in allen Ehren, aber sein Patent deckt nicht alle gegenwärtigen Konstruktionen ab - und seine tatsächlich lieferbaren Konstruktionen schon gar nicht die Nachfrage nach allen Größen und Designs.
Das ist so nicht ganz richtig. Die letzte Patentklage am Gericht der Europäischen Union (EuG) ist von Simba Toys gekommen.
(Urteil vom 25.11.14, Aktenzeichen T-450/09).
Das Patent bezieht sich auf die erkennbare Gitterstruktur auf der Würfelseite. Somit sind die Patentrechte nicht nur auf den 3x3x3 beschränkt.
http://www.manager-magazin.de/unternehme...04910.html
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eu...imba-toys/
Die Interessante Frage und gleichzeitig die Antwort auf die meisten Fragen hier ist vielmehr wieso darf Cubikon Zauberwürfel in Deutschland verkaufen ohne das Patentrechte bzw eine Markenschutzrechte verletzt werden bzw Warum bekommt Cubikon keine Unterlassungsklage von Seitens den Patent Inhaber.
Damit wäre auch geklärt warum es bei Cubikon nur das Standardprogramm gibt, und warum es in Deutschland nur einen Cube-Shop gibt.
@Laura: Ganz genau, dein letzter Satz trifft es 100%