17.10.2011, 22:11
Dann war es doch richtig, dass da im Formular irgendwas von "1 Woche keine Schreibrechte" stand.
Bei einem potentiellen Wiederholungstäter ist es aber sicherlich besser, wenn die Verwarnung in einer Woche wieder weg ist und man dann bei Bedarf nachlegen kann und nicht erst im Januar.
Bei einem potentiellen Wiederholungstäter ist es aber sicherlich besser, wenn die Verwarnung in einer Woche wieder weg ist und man dann bei Bedarf nachlegen kann und nicht erst im Januar.