5a) Puzzledefekte sind Defekte an Puzzeln wie etwa: herausfallende Teile, kaputte Fäden, Ablösen von Schrauben, Kappen oder Aufklebern.
5b) Wenn ein Puzzledefekt auftritt, ist es dem Teilnehmer überlassen, ob er den Defekt repariert und fortführt oder ob er den Versuch abbricht.
5b1) Wenn der Teilnehmer sich entscheidet das Puzzle zu reparieren, so darf er nur die defekten Teile selbst reparieren und darf keine weiteren Teile von anderen Puzzeln benutzen. Strafe: Disqualifikation des Versuchs.
5b2) Während des Reparierens darf der Teilnehmer das Puzzle nicht absichtlich leichter lösbar machen als es vor dem Defekt der Fall war. Strafe: Disqualifikation des Versuchs.
5b3) Wenn der Teilnehmer nach der Reparatur, aber während des Versuchs, feststellt, dass das Puzzle nicht lösbar ist, so darf er maximal 4 Teile herausnehmen und neu einsetzen um das Puzzle wieder in eine lösbare Position zu bringen.
5b4) Beim Blindlösen darf ein Puzzledefekt nur blind repariert werden. Strafe: Disqualifikation des Versuchs.
5b5) Falls nach dem Versuch, nicht-funktionale Teile des Puzzles immer noch defekt sind (z.B. Mittelstück eines Cube) oder nicht korrekt rotiert (z.B. Mittelstück eines 5x5x5), das Puzzle aber abgesehen davon eindeutig gelöst ist, so wird das Puzzle als vollständig gelöst angesehen. (Im Zweifelsfall liegt die Entscheidung beim Hauptschiedsrichter)
5c) Der Defekt eines Puzzles gibt dem Teilnehmer nicht das Recht auf einen Wiederholungsversuch.
Du darfst also immer reparieren, aber nicht leichter lösbar machen, oder Teile von anderen Puzzles verwenden