Bestpreisgarantie bei Cubikon - Aktion "Sattrabatt"
(27.09.2011, 16:04)www.cubikon.de schrieb: Hallo Carsten,

so wird ein Schuh draus = kann mich erinnern. "Worldcuber" hat mir logischerweise nichts gesagt. Ich kenne ja nicht zu jedem Kunden auf Competitions den Nickname auswendig. Entschuldige bitte (mein ich ernst).

wofür, wie ich schon sagte und auch maracujagestein ist es bei der anzahl fast unmöglich sich alles zu merken. is schon OK :) mich verwunderte nur die aussage, ne kenn ich nicht, da ich mich mit namen vorgestellt habe, da ich ja etliche dinge vorbestellt hatte. aber das war im märz. brauchst Dich dafür nicht entschuldigen, das meine ich ernst ^^

(27.09.2011, 16:04)www.cubikon.de schrieb: Wenn Du weitere Infos hast, die Du hier nicht öffentlich machen kanns/willst, schreib mir doch per PN. Vielleichst hast Du ja Jura studiert oder Dich beraten lassen, weiß ich ja nicht. Aber die Gutschein-Aktion ist doch schlicht legitim!

ich bin ein 40 jahre alter mann mit schlechten zähnen, glaubste wirklich ich hab das studiert, nein habe ich nicht, trotzdem habe ich (ja man glaubt es kaum) anwälte als freunde. warum sollte ich hier nicht mehr weiter schreiben, ich lasse mich von einem sébastien nicht einschüchtern oder gar drohen, da lache ich drüber ^^ beleideigen darf er mich gerne so viel er will, ich steh ja zu meiner meinung, das er nix anderes kann.

(27.09.2011, 16:04)www.cubikon.de schrieb: Im Übrigen hab ich meinen Shop prüfen und absichern lassen, siehe das neue Prüfzeichen auf der linken Spalte. Dadurch ist der Shop geschützt. Selbst wenn mir mal jemand böse Anwaltspost schicken sollte, ist uns das wurscht, weil die IT Rech-tKanzlei dafür haftet. (Ich bezahl monatlich dafür dass sie meinen Shop regelmäßig prüfen. Die geben das Siegel nur her, wenn sicher und dann haften sie für eventuelle Abmahnungen = kost mich keinen Cent).

die, die es immer noch nicht verstanden haben, suchen jetzt die nadel im heuhaufen. scheinbar sind sie mit dem marketinginstrument "promotion" im einzel- bzw. großhandel nicht vertraut. im allgemeinen kommt es nämlich immer darauf an, in welchem zusammenhang ein begriff steht. im vorliegenden fall handelt es sich um einen onlinehandel. kommt der begriff "promotion" in diesem sektor zur anwendung, dann handelt es sich entweder um eine rabattaktion oder aber um eine aufwertung des basisproduktes, wie beispielsweise die beilage eines gratisproduktes.

(27.09.2011, 16:04)www.cubikon.de schrieb: Nevermind, danke für den Hinweis!

Gruß
Michael

Bitte, einen freundlichen gruß back ;)

ps. Hast Du es jetzt verstanden Michael, es geht darum das Du für Deine Promo
einen Artikel nochmal mit Promo "öffentlich" bezeichnet hast. Die ist jetzt "öffentlich" und
somit muss in dem Angebot auch darauf hingewiesen werden um was für eine Promo es sich handelt.

Nimm den Artikel raus oder benenne ihn um. Wenn Du nur den Leuten hier den Rabatt gewähren willst sagt ja keiner was dagegen, dann mach es zb. wie larf meint mit H&M,
Die geben Gutscheine raus, ja is erlaubt, aber auf der Seite von dem Produkt wirst Du nichts finden von wegen, wir haben für diesen Artikel Gutscheine raus gegeben, oder das Produkt mit "Promo" gezeichnet wird.. Füge hier zu jedem RabattArtikel den link dazu, dann den code den sie dafür eingeben sollen.
Du gibst zb mit diesem Produkt eine Promo an, dann muss da aber auch stehen was es bedeutet, da es "öffentlich" ist. Mach die Promo oder was weiss ich, aber es darf auf "keiner" Deiner Shopseite ein Hinweis zu finden sein. Sobald da was steht ist es "öffentlich".
So wie hier
[Bild: Pwo6bLDGZScN131713962965S.jpg]

Naja wie gesagt, es ist so nicht ganz korrekt glaube mir, und wenn nicht, lasse es mal prüfen, wenn die dafür gerade stehn, wollen die ja auch das es richtig ist.

Nochmal Gruß ich
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