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Zoll Frage
#66
(15.05.2013, 09:16)Ben schrieb: Seh ich das richtig, dass die Eintragungen für 2er, 4er und 5er nur in Schwarz-Weiß eingetragen sind?

Ja, aber Obacht!... Ein JA vom Landgericht meinte allerdings zu mir, dass die Farbkombi bei Bildrechten keine wesentliche Rolle spiele. Das reine Erscheinungsbild (beim Zauberwürfel ist es die Gitter- bzw. Käfigstruktur) ist in der Regel primär ausschlaggebend! Ein bspw. silber-/goldfarbener Cube besäße nach wie vor eine gewisse Ähnlichkeit mit einem S/W-Cube. Ein Farbenblinder könnte bspw. mit dem Argument daherkommen, dass das existierende Bildrecht für ihn nicht zur Anwendung käme, da sein dafür zuständiges Sinnesorgan ein völlig anderes Farbbild des betr. Gegenstandes produziere. Ferner meinte er, dass auch Würfel-Bausätze aller Wahrscheinlichkeit nach einen Verstoß gegen das Bildrecht darstelle! Dazu bezog er sich auf den Handy-Replika-Bausatz-Prozeß. Ein Händler hätte bei Ebay minderwertige Nachbildungen eines bekannten Mobiltelefons als Bausatz angeboten bzw. veräußert. Dieser Vorgang verstieß gegen das geltende Bildrecht. Eine Begründung hat er allerdings nicht genannt. Ich habe dann auch nicht mehr weiter nachgehakt. :/
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Zoll Frage - von Henri - 19.10.2010, 21:28

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