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Zoll Frage
#58
(30.05.2011, 16:19)Jodan schrieb: Moment, das widerspricht aber dem zuvor gesagten - dass nämlich zu beanstandende Ware schlichtweg entsorgt wird und man den Rest bekommt. Von zurückschicken war bisher nicht die Rede...

du hast die Wahl ob das Paket zerstört werden oder zurückgeschickt werden soll...Fakt ist aber, dass der Zoll Pakete nicht aufteilen darf! Habe ich so Anfang des Jahres beim Zoll erklärt bekommen und steht auch so in den Zollbestimmungen auf deren Homepage, die er mir direkt vor Ort gezeigt hat. Sollten die örtlichen Zöllner das anders handhaben ist das zwar dann für dich von Vorteil, aber gegen die Gesetzesbestimmung (was dir aber ja ehrlich gesagt wumpe sein kann^^).

Bezahlen musst du auch nur, sobald du Waren für mehr als 22€ einführst. Dann fallen nämlich Mehrwertsteuer und Einfuhrumsatzsteuer an, wobei es sein kann, dass bei Würfeln die Einfuhrsteuer entfällt. Hatte so einen Fall noch nicht. Ab ich glaube 250€ Wert kommen dann Zollgebühr hinzu. Aber da bist du ja drunter.

Ich würde mich jetzt auch nicht so stressen, sondern erst einmal abwarten. Wobei du das Tracking mal getrost in die Tonne kloppen kannst, da es erstes alle Jubeljahre mal up-to-date gebracht wird von der Chinapost und sobald dein Paket das Land verlassen hat eh von der DHL eine neue Paket-ID bekommt, die du nicht mehr tracken kannst. Ergo vom Zeitpunkt des Abflugs nach Deutschland bis zur Ankunft steht da immer noch, das Paket sei losgeschickt worden bzw. hätte das Land verlassen. Irgendwann kommt es dann halt einfach per Post/DHL (hatte schon beides) oder du bekommst Post vom Zoll Wink
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Zoll Frage - von Henri - 19.10.2010, 21:28

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