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Zoll Frage
#8
(19.10.2010, 21:56)SuperMatze schrieb: Bei lightake eigentlich nicht, bei C4Y schon.

Falsch.

(19.10.2010, 21:59)Henri schrieb:
(19.10.2010, 21:56)SuperMatze schrieb: Bei lightake eigentlich nicht, bei C4Y schon.

aber es kann schon sein, dass ein paket mit einem cube liegen bleibt?

Das kann IMMER passieren, wenn man etwas aus dem Ausland bestellt.

(19.10.2010, 22:17)ct5010 schrieb: Ja. Bestell einfach "kleinere " aufgeteilte, dann werden die nicht so leicht vom Zoll aufgegriffen Tongue

Soll angeblich funktionieren, bewiesen ist das soweit ich weiß allerdings nicht.

(19.10.2010, 23:04)der-rick schrieb: der warenwert sollte 21 euro nicht überschreiten, dann ist es immer zollfrei!!!

Zollfrei schon, aber bei Markenrechtsverletzungen sind die Zollkosten egal, da die Gegenstände dann sowieso vernichtet werden.

(19.10.2010, 23:09)RushHour schrieb: bei lighttake hatte ich noch nie probleme mit dem zoll meine pakete sind aber immer größer als 15 Dollar wegn tracking number und unter 22 € dann kommt kein Zoll drauf

http://www.zoll.de/faq/postverkehr/inter...index.html

"So werden keine Einfuhrabgaben erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt."

Das gleiche wie ich eben geschrieben habe:
Zollfrei -> ja
Sicher, dass man die Cubes dann auch bekommt -> nein

Das größte Problem beim Zoll ist weniger, dass ihr eventuell nachzahlen müsst, sondern ganz einfach die Tatsache, dass Seven Town Ltd. die OPTIK (nicht den Mechanismu) des Rubiks Cubes als 3-dimensionale Marke hat eintragen lassen. Also im Klartext heißt das: Wenn der Zollbeamte auch nur im entferntesten meint, dass eure Cubes gegen das Markenrecht verstoßen, werden sie aus dem Verkehr gezogen und der Rest geht über eine Anwaltskanzlei in Düsseldorf, was in so ziemlich allen Fällen dann auf die Vernichtung der Ware hinausläuft. Es ist völlig egal, wieviel ihr dafür bezahlt habt.
Eine kleine Anmerkung dazu:
Es hilft nicht, wenn statt (nur als Beispiel) Orange einfach Lila auf den Cube geklebt wurde. Hier greift eine der tollsten Formulierungen im Markenrecht: "Grobe Ähnlichkeit". Das tolle daran ist, dass es nicht definiert wurde. Wers wirklich wissen will, geht vermutlich bis vor Gericht und selbst da darf der Richter allein entscheiden, "wie ähnlich" sich die Dinge sehen.

Seid ihr aber am Zollbeamten vorbei, so habt ihr keine Probleme damit Wink


Btw -> Falsches Unterforum
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Zoll Frage - von Henri - 19.10.2010, 21:28

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