erlaubins der Erziehungsberechtigten
#17
(28.04.2010, 22:32)Kidstardust schrieb: Auf den ersten Blick liest sich das doch sehr schwammig..Was wenn das Kind lügt und es passiert diesem Kind etwas? Gehts dann um Verletzung der Aufsichtspflicht? Wer trägt dann die Verantwortung??? Und ich frage deshalb weil ich vielleicht noch dieses Jahr selber eine Comp veranstalten will....

Grundsätzlich tragen natürlich die Eltern die Verantwortung und das völlig unabhängig davon, ob das Kind nun lügt oder nicht.
Abhängig vom Alter gibt es bestimmte Zeiträume, in denen man sein Kind "überwachen" muss, um die Aufsichtspflicht nicht zu verletzen.

Je nachdem, was passiert, haften aber auch Kinder ab 7 Jahren selbst: wenn ein 14-jähriger sich alle V-Cubes 7 auf der Competition nimmt und damit die Fenster der Nachbarhäuser einwirft, kann man durchaus davon ausgehen, dass er die entsprechende geistige Reife hat und weiss, was er da tut. Dann muss er selbst für den Schaden aufkommen.
[Bild: img.php?id=2009OHRN01&ranking=NR&event_1...nsparent=1]
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