erlaubins der Erziehungsberechtigten
#16
(28.04.2010, 22:32)Kidstardust schrieb: Auf den ersten Blick liest sich das doch sehr schwammig..Was wenn das Kind lügt und es passiert diesem Kind etwas? Gehts dann um Verletzung der Aufsichtspflicht? Wer trägt dann die Verantwortung??? Und ich frage deshalb weil ich vielleicht noch dieses Jahr selber eine Comp veranstalten will....
ich denke, das könnte ziemlich vom Land abhängig sein, was das Ganze noch schwammiger macht.

jedenfalls hab ich zwar meine Eltern um Erlaubnis gebeten und meine Mom ist sogar mit mir auf Comps gegangen, aber dabei war sie nie. Und ich bin immer quasi "allein" bei der Location aufgetaucht.
Zitat:<Faz>that fast guy
<Faz>hubi
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