Auf den ersten Blick liest sich das doch sehr schwammig..Was wenn das Kind lügt und es passiert diesem Kind etwas? Gehts dann um Verletzung der Aufsichtspflicht? Wer trägt dann die Verantwortung??? Und ich frage deshalb weil ich vielleicht noch dieses Jahr selber eine Comp veranstalten will....
erlaubins der Erziehungsberechtigten
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erlaubins der Erziehungsberechtigten - von adrian96 - 28.04.2010, 15:12
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