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SevenTowns vs. Dayan: Copyright auf Farbschema
#21
(11.01.2012, 15:42)Ben schrieb:
(11.01.2012, 15:27)Sébastien schrieb:
(11.01.2012, 15:10)Cube98 schrieb: Das Funktioniert nicht.

Quatsch, natürlich funktioniert das.

So würd ich es nicht ausdrücken. Ich denke das kommt ganz stark auf den Zollbeamten an, der das Paket in die Finger bekommt.
Ich erwähne nochmal "grobe Ähnlichkeit"...

Ist Pink anstatt Orange nicht auch grobe Ähnlichkeit
[Bild: img.php?id=2010KREY01&ranking=NR&event_1...vent_3=555]

WCA-Ranking 27. Februar
OH-Single NR #4 CR #21 WR #66
5x5 Average NR #8 CR #27 WR #82
5x5 Single NR #9 CR #35 WR #100
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#22
Ja was sag ich denn die ganze Zeit?
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#23
Es ging darum, dass es natürlich funktioniert bei einem Dayan durch umstecken der Teile das Farbschema zu ändern Ben Wink
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#24
Die grobe Ähnlichkeit bleibt doch aber bestehen.
Wenn ich daran denke, dass meine LanLan auch Lila Sticker hatten, ist das immernoch kein Argument, warum der Zoll das nicht rausfiltern sollte.

Das läuft wie folgt:
Beamter findet ein Paket auch China und will wissen was drin ist.
Man bekommt einen Brief (beim Zoll dürfen die das nämlich nicht öffnen)
Man fährt dahin und öffnet sein Paket.
Zollheini hat keinen Schimmer "Sieht aus wie ein Zauberwürfel"
Zollheini ruft einen Kollegen an "Gibts auf Zauberwüfel ein Markenrecht?" - "Ja das gibt es"
Zack, darf man wieder nach Hause fahrn.
1-2 Wochen später gibts dann einen Brief von einer Anwaltskanzlei in DDorf, die sich in Deutschland um Seventownsachen kümmert. Darin findet man unter anderem Fotos von den Cubes (in meinem Fall völlig sinnbefreit Frontalfotos von Oben und einer (!) Seite, keine schräge Sicht) und den kompletten Eintrag in diese Markenrechtsdatei (ich weiß grad nicht wie das Teil genau heißt).

Das sieht so ähnlich aus wie ein Rubiks Cube, also bekommt man direkt den Hinweis darauf, dass alles vernichtet wird, was "so ähnlich" aussieht wie ein Zauberwürfel. Also darf man nochma zum Zoll und den Wisch unterschreiben, dass man einverstanden ist, dass das Zeug in den Schredder kommt. Wenn man damit nicht einverstanden ist, geht das einen Schritt weiter, ich denke es wird irgendeine Art Anzeige geben. Nur hat wohl noch keiner den ich kenne in dem Fall wirklich den ganzen Mist durchgezogen und direkt "aufgegeben".
Denen ist scheiß egal, ob da jetzt eine Farbe anders sortiert ist oder nicht. Wenn die meinen "das sieht so ähnlich aus" fliegts raus. DIY-Kits werden von Zollbeamten vermutlich einfach nicht als Zauberwürfel erkannt (oben einer der ersten Schritte) damit kommt man wohl wirklich stressfrei durch den ganzen Vorgang durch. Noch dazu sind da gar keine Sticker drauf, womit auch (zumindest meiner Meinung nach) die "grobe Ähnlichkeit" rausfällt.

...
Ich schreib da jetzt auch nichts mehr zu Smile
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#25
und wen man einfach unbestickerte cubes mit dem sticker set dazu schickt, ist es dann auch ein vergehen wenn man ihn nach dem rubiks farbschema selbst bestickert?
4x4 Ziele -sub 1;00 Avg 5 -sub 1;05 Avg12 -Konstant sub 1;10
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#26
das beantwortet sich doch wohl auch durch Bens Beiträge...
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#27
Daqing Bao schrieb:New Dayan cubes will have stickers with Black, White, Red, Green, Purple, Blue and Yellow.
(Officially) most of the Dayan 3x3 are sold in unassembled kits with 2 sets of stickers. New Guhong stickers will have Black and Purple. Dark blue might be changed to light blue probably.
.........PB.....| PB nl | Avg5 | of 12 | of 100 |
OH 12.69 | 14.93 | 17.33 | 18.38 | 20.28
3x3 7.xx | 7.03 | 9.81 | 10.43| 11.40
4x4 37.90 | ......| 48.63 | 50.80
Pyra 2.02 | 2.39 | 3.91 | 4.63 | 5.66
R' U' R' U F R' F' R U F' U' F R2.
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#28
Die Frage wär natürlich auch, wie die Gesetzeslage außerhalb der EU ist.
Ich kann mir mit meiner Zollerfahrung jetzt jedenfalls nicht vorstellen, dass das reicht... Mag aber auch sein, dass es da in Amerika oder sonstwo anders behandelt wird. das kann ich ja schlecht beurteilen

DIY-Kits sind ja definitiv in Ordnung (ich mag in dem Zusammenhang den Begriff "erlaubt" nicht. So richtig "verboten" ist es ja nicht... Die Begriffe passen irgendwie nicht so richtig zur Sachlage.)
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#29
Die letztendliche Frage wäre ja auch noch, wie ein Gericht die Sache sehen würde. Dass irgendein Zollbeamter überzeugt ist, dass eine bestellte Ware ein Markenrecht verletzt oder DaYan einlenkt, bedeutet nicht zwangsläufig, dass SevenTowns im Recht ist.
[Bild: img.php?id=2009OHRN01&ranking=NR&event_1...nsparent=1]
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#30
Naja klar, aber das wird wohl entweder jetzt durch den Vorstoß von ST entschieden, oder durch den/die Menschen mit Nerven und Kapital, die so ein Paket dann tatsächlich mal bis vor Gericht ziehen. Ansonsten geht die Abmahngeschichte natürlich einfach weiter...
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