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Zoll Frage
#61
....
Der Thread ist 2 Jahre alt...
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Feet made me sad ):
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#62
(14.05.2013, 13:30)Kko14 schrieb: ....
Der Thread ist 2 Jahre alt...

Das Thema scheint allerdings noch aktuell zu sein, anderenfalls hätte man den Thread ja geschlossen. Für den ein oder anderen stellt sich die Frage zu den betr. Bildrechten immer wieder aufs Neue. Ich wollte hier einfach mal für Klarheit sorgen! Wink ...Ich wollte jetzt auch nicht unbedingt einen weiteren Thread eröffnen. :/
"Jeder hat ein Recht auf seine eigene Meinung, aber er hat keinen Anspruch darauf, dass Andere sie teilen!" - "Wenn du gut in etwas bist, mach es nie umsonst!" - "Der Gewinn durch das Kartell, ist der Schaden der Verbraucher!" - "Wettbewerb ist der beste Verbraucherschutz!"
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#63
Schon ok, das scheint doch durchaus ein brauchbarer Link zu sein.

Wenn man tatsächlich noch etwas Weiterbringendes zu einem alten Thema beizutragen, dann ist es ja durchaus ok es auszugraben.
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#64
Ok... Ich dachte nur wir hätten da zwischendurch schon 1/2 andere Threads zu dem Thema gehabt (-;
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Feet made me sad ):
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#65
(14.05.2013, 13:19)Chris [TCS] schrieb:
(20.10.2010, 19:52)Ben schrieb: Ich habe leider die Scans nichtmehr verfügbar und ich bin momentan auch zu faul das Zeug nochmal einzuscannen,

Ruft doch mal dazu den folgenden Link auf:

http://bit.ly/17ZhJdQ

Hier müsst ihr dann nach der jeweiligen Marken-Nummer suchen!

2x2 >> 009307992
3x3 [#1] >> 005696232
3x3 [#2] >> 000323329
4x4 >> 009308255
5x5 >> 009308446

Seh ich das richtig, dass die Eintragungen für 2er, 4er und 5er nur in Schwarz-Weiß eingetragen sind?
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#66
(15.05.2013, 09:16)Ben schrieb: Seh ich das richtig, dass die Eintragungen für 2er, 4er und 5er nur in Schwarz-Weiß eingetragen sind?

Ja, aber Obacht!... Ein JA vom Landgericht meinte allerdings zu mir, dass die Farbkombi bei Bildrechten keine wesentliche Rolle spiele. Das reine Erscheinungsbild (beim Zauberwürfel ist es die Gitter- bzw. Käfigstruktur) ist in der Regel primär ausschlaggebend! Ein bspw. silber-/goldfarbener Cube besäße nach wie vor eine gewisse Ähnlichkeit mit einem S/W-Cube. Ein Farbenblinder könnte bspw. mit dem Argument daherkommen, dass das existierende Bildrecht für ihn nicht zur Anwendung käme, da sein dafür zuständiges Sinnesorgan ein völlig anderes Farbbild des betr. Gegenstandes produziere. Ferner meinte er, dass auch Würfel-Bausätze aller Wahrscheinlichkeit nach einen Verstoß gegen das Bildrecht darstelle! Dazu bezog er sich auf den Handy-Replika-Bausatz-Prozeß. Ein Händler hätte bei Ebay minderwertige Nachbildungen eines bekannten Mobiltelefons als Bausatz angeboten bzw. veräußert. Dieser Vorgang verstieß gegen das geltende Bildrecht. Eine Begründung hat er allerdings nicht genannt. Ich habe dann auch nicht mehr weiter nachgehakt. :/
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#67
Ja sowas in der Art hab ich ja am Anfang schon geschrieben. Mir wurde damals die "grobe Ähnlichkeit" vorgehalten. Bleibt wohl nur zu hoffen, dass die Pakete nicht beim Zoll hängen bleiben Undecided
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#68
(15.05.2013, 19:25)Ben schrieb: Ja sowas in der Art hab ich ja am Anfang schon geschrieben. Mir wurde damals die "grobe Ähnlichkeit" vorgehalten. Bleibt wohl nur zu hoffen, dass die Pakete nicht beim Zoll hängen bleiben Undecided

Jab, Stichwort: Exekutive und deren Umsetzung! Confused
Die Unkenntnis der Zöllnerin bzw. des Zöllners ist die größte Freundin des Cube-Importeurs! Big Grin
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#69
So einen Guhong-Bausatz kann ein Unwissender ja auch nicht unbedingt als Würfel erkennen. Allerhöchstens die Sticker, von denen er ja vermutlich nur 9 gleichfarbige sehen wird könnten wohl darauf hindeuten.

Mich würde aber weiterhin interessieren wie es sein kann, dass so Geschäfte wie Cubikon fröhlich Würfel ein- und verkaufen dürfen, beziehungsweise ob Jumbo verlauten lassen darf, dass es für Cubikon in Ordnung ist Plagiate (oder wie immer man das jetzt rechtlich nennen will/kann/muss) einführen zu lassen und zu veräussern.
Senf heute günstiger.
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#70
(16.05.2013, 10:09)maracujagestein schrieb: Mich würde aber weiterhin interessieren wie es sein kann, dass so Geschäfte wie Cubikon fröhlich Würfel ein- und verkaufen dürfen, beziehungsweise ob Jumbo verlauten lassen darf, dass es für Cubikon in Ordnung ist Plagiate (oder wie immer man das jetzt rechtlich nennen will/kann/muss) einführen zu lassen und zu veräussern.

Die viel interessantere Frage ist doch, warum Cubikon das darf und andere deutsche Online-Shops nicht ... Wink
Aber das wird dann auch wiederum hier zu OT.
[Bild: img.php?id=2009OHRN01&ranking=NR&event_1...nsparent=1]
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