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Zoll Frage
#71
Ich möchte hier an dieser Stelle keinen anderen Händler verleumden bzw. denunzieren. Es fällt mir sehr schwer, mein gesammeltes Wissen, über diese doch seltsame, von der Norm abweichenden Marktkonstellation, hier nicht preisgeben zu können. Einerseits müsste ich die Vorwürfe mit Beweisen belegen und andererseits wäre diese Vorgehensweise der völlig falsche Ansatz. Ohnehin lässt sich durch Anwendung des Ausschlussverfahrens das WARUM und WIESO recht unmissverständlich beantworten. Viele Dinge ergeben keinen Sinn und Andere hingegen können nicht offensichtlicher sein, als dass man sie übersehen könnte! Ich kenne natürlich das Geheimnis des Händlers! Aber gewiss werde ich mich nicht dazu verleiten lassen, die Details hier reinzuposten. Das wäre ohne Zweifel unaufrichtig! Jedoch muss ich dazu sagen, dass es sich bei dieser Vorgehensweise aller Wahrscheinlichkeit nach nicht um ein gängiges ordnungsgemäßes Geschäftsmodell handelt. Durch diese Verfahrensweise bekommen die Begriffe "verboten, rechtswidrig, illegitim, Plagiat, fairer Wettbewerb und Chancengleichheit" eine völlig neue Bedeutung und werden gar neutralisiert. Mir ist nicht bekannt, dass Begriffe wie "halbverboten" oder "halblegal" existieren. Zusammenfassend halte ich fest: "Was für den Einen gilt, gilt gewiss auch für den Anderen!" (Gleichheitsprinzip >> demokratisches Grundprinzip)
(16.05.2013, 10:09)maracujagestein schrieb: ... beziehungsweise ob Jumbo verlauten lassen darf, dass es für Cubikon in Ordnung ist Plagiate (oder wie immer man das jetzt rechtlich nennen will/kann/muss) einführen zu lassen und zu veräussern.

Jumbo ist es nicht gestattet, einem Dritten ein lizensiertes Verkaufsrecht auf Nachahmerprodukte einzuräumen. Jumbo ist lediglich ein Lizenznehmer ( http://goo.gl/LGVDr ). Der Einzige, der darüber schalten und walten darf ist der Inhaber des Geschmacksmusterrechts (Seven Towns).

Im Übrigen können nur Produkthersteller Lizenzen erwerben. Diesbezüglich gehören u.a. Jumbo, Hasbro und vermutlich auch Verdes sowie Meffert's dazu. Das chinesische Hersteller Lizenzen erworben haben, das bezweifle ich. Im Allgemeinen gilt: Besitzt ein Hersteller eine Produktlizenz, so darf er das Original reproduzieren, das von ihm erzeugte Produkt mit seinem eigenen Namen benennen und schließlich veräußern.

Groß- bzw. Einzelhändler, auch Wiederverkäufer genannt, können hingegen keine Lizenzen erwerben. Würde der Gesetzgeber diese Vorgehensweise legitimieren, so würde man dadurch den fairen Wettbewerb untergraben. Des Weiteren handelt es sich bei den 2x2-3x3-4x4-5x5-Würfeln anderer Hersteller (exklusive lizensierte Würfel) um indizierte Produkte. Auszuschließen ist daher ein Erwerb einer Lizenz für ein Plagiat. Ein Produkt kann nicht verboten und gleichzeitig legal sein (Widerspruch). Es darf nur einen Status innehaben!
"Jeder hat ein Recht auf seine eigene Meinung, aber er hat keinen Anspruch darauf, dass Andere sie teilen!" - "Wenn du gut in etwas bist, mach es nie umsonst!" - "Der Gewinn durch das Kartell, ist der Schaden der Verbraucher!" - "Wettbewerb ist der beste Verbraucherschutz!"
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Zoll Frage - von Henri - 19.10.2010, 21:28

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