erlaubins der Erziehungsberechtigten - Druckversion +- Speedcube.de Forum (https://forum.speedcube.de) +-- Forum: Wettbewerbe und Cubingtreffen (https://forum.speedcube.de/forumdisplay.php?fid=48) +--- Forum: WCA Competitions (https://forum.speedcube.de/forumdisplay.php?fid=55) +--- Thema: erlaubins der Erziehungsberechtigten (/showthread.php?tid=5446) Seiten:
1
2
|
RE: erlaubins der Erziehungsberechtigten - Hubi - 28.04.2010 (28.04.2010, 18:11)Ben schrieb: Wenn du nicht 18 bist, brauchtest du das sehr wohl, du hast vermutlich nur nicht drauf geachtet.ich hab es auch nie gebraucht und und ich hab explizit darauf geachtet, da ich erwartet hatte, dass man mich danach fragt. Naja, ich wurde ja auch immer von meiner Mom begleitet auf Turnieren... RE: erlaubins der Erziehungsberechtigten - Ben - 28.04.2010 Das hat nichts mit "wurde nicht gefragt" etc zu tun. Das Gesetz in diesem Land schreibt es nunmal so vor. Um minderjährige zu schützen und um für eventuelle Schäden gerade zu stehen. Man kann die Aufsichtspflicht auch an andere Personen abgeben, dennoch muss nunmal Jemand "aufpassen". So ist das nunmal. http://www.rechtslexikon-online.de/Aufsichtspflicht.html RE: erlaubins der Erziehungsberechtigten - Sébastien - 28.04.2010 Das ganze ist vollkommen einfach. Wenn ihr minderjährig seid und auf eine WCA Competition geht, dann braucht ihr eben das Einverständnis eurer Erziehungsberechtigten. Das heißt einfach nur, dass ihr mit denen darüber geredet haben müsst und dass sie euch die Erlaubnis gegeben haben (nichts schriftliches oder so). Warum das nun in den Regeln steht: Na angenommen ihr seid auf einer Competition obwohl eure Erziehungsberechtigten dagegen sind. Dann könnten diese die WCA oder die Organisatoren dafür verantwortlich machen, dass ihr trotzdem teilnehmen durftet. Daddurch aber, dass es in den Regeln steht, können sie das nicht. Fazit: Das ist eine reine Formalität und Absicherung. RE: erlaubins der Erziehungsberechtigten - Kidstardust - 28.04.2010 Auf den ersten Blick liest sich das doch sehr schwammig..Was wenn das Kind lügt und es passiert diesem Kind etwas? Gehts dann um Verletzung der Aufsichtspflicht? Wer trägt dann die Verantwortung??? Und ich frage deshalb weil ich vielleicht noch dieses Jahr selber eine Comp veranstalten will.... RE: erlaubins der Erziehungsberechtigten - Stefan - 29.04.2010 Ich denke mal nicht die Competition Veranstalter weil die sind ja abgesichert, wenn sie jedes Kind fragen würden. RE: erlaubins der Erziehungsberechtigten - Hubi - 29.04.2010 (28.04.2010, 22:32)Kidstardust schrieb: Auf den ersten Blick liest sich das doch sehr schwammig..Was wenn das Kind lügt und es passiert diesem Kind etwas? Gehts dann um Verletzung der Aufsichtspflicht? Wer trägt dann die Verantwortung??? Und ich frage deshalb weil ich vielleicht noch dieses Jahr selber eine Comp veranstalten will....ich denke, das könnte ziemlich vom Land abhängig sein, was das Ganze noch schwammiger macht. jedenfalls hab ich zwar meine Eltern um Erlaubnis gebeten und meine Mom ist sogar mit mir auf Comps gegangen, aber dabei war sie nie. Und ich bin immer quasi "allein" bei der Location aufgetaucht. RE: erlaubins der Erziehungsberechtigten - Laura - 29.04.2010 (28.04.2010, 22:32)Kidstardust schrieb: Auf den ersten Blick liest sich das doch sehr schwammig..Was wenn das Kind lügt und es passiert diesem Kind etwas? Gehts dann um Verletzung der Aufsichtspflicht? Wer trägt dann die Verantwortung??? Und ich frage deshalb weil ich vielleicht noch dieses Jahr selber eine Comp veranstalten will.... Grundsätzlich tragen natürlich die Eltern die Verantwortung und das völlig unabhängig davon, ob das Kind nun lügt oder nicht. Abhängig vom Alter gibt es bestimmte Zeiträume, in denen man sein Kind "überwachen" muss, um die Aufsichtspflicht nicht zu verletzen. Je nachdem, was passiert, haften aber auch Kinder ab 7 Jahren selbst: wenn ein 14-jähriger sich alle V-Cubes 7 auf der Competition nimmt und damit die Fenster der Nachbarhäuser einwirft, kann man durchaus davon ausgehen, dass er die entsprechende geistige Reife hat und weiss, was er da tut. Dann muss er selbst für den Schaden aufkommen. RE: erlaubins der Erziehungsberechtigten - BanatoShake - 07.05.2010 (29.04.2010, 08:24)larf schrieb: [quote='Kidstardust' pid='57598' dateline='1272490332'] Das is ja klar Bei mir is das aber so meine Eltern lassen mich zwar cuben mich aber nich auf competitions gehen! Voll Sch**** RE: erlaubins der Erziehungsberechtigten - Sebastian Weber - 08.05.2010 (28.04.2010, 15:12)adrian96 schrieb: Ich hab eine frage zu den regeln der wca, nämlich: weiso braucht man die erlaubins der erziehungsberechtigten? müsst du nicht schon einen erziehungsberichtigten bzw 18 jährigen zur reise dabei haben hast du das? du kannst ohne den nicht mal so weit reisen Seiten es ist gleich vor deiner Tür.? (29.04.2010, 08:24)larf schrieb:(28.04.2010, 22:32)Kidstardust schrieb: Auf den ersten Blick liest sich das doch sehr schwammig..Was wenn das Kind lügt und es passiert diesem Kind etwas? Gehts dann um Verletzung der Aufsichtspflicht? Wer trägt dann die Verantwortung??? Und ich frage deshalb weil ich vielleicht noch dieses Jahr selber eine Comp veranstalten will.... unter 7 Jahren haften der geschädigte so weit ich weiß weil das Kind noch nicht zurechnungsfähig ist und nicht handelsfähig. der geschädigte muss sorgen das z.b kinder nicht auf seine bausstelle kommen. oder Naturalien weit genug weg sind nicht für sie zugänglich gemacht werden. so meines Wissenstand. |