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LighTake - Arne - 17.05.2011 Hey, Ich wollt bald bei LighTake bestellen und wollt fragen Wie das mit dem Zoll ist? Ab wann besteht ein risiko das es dort Liegen bleibt? RE: LighTake - JonasB - 17.05.2011 Ich denke, wenn das Paket zu groß werden sollte. Dann schauen die nocheinmal nach. So war es bei mir immer wenn ich etwas aus dem Ausland bestellt habe ( Nicht nur Cubes) RE: LighTake - MCuber - 17.05.2011 Hast du ne Ahnung aber welcher Größe die da reinschauen? ( ca. ) MCuber RE: LighTake - TheMrXCuber - 17.05.2011 Bei unserem Navi(550€) habens reingeschaut und die Verpackung ist etwas größer als die von 2 Cubes (Cubikon). Zoll mussten wir nicht zahlen RE: LighTake - blablaris - 17.05.2011 Kann man generell nicht beantworten... ...es gilt aber: Lieferungen die abgefangen werden und über 22€ gekostet haben müssen nachversteuert werden mit MwSt und Einfuhrumsatzsteuer. Bislang ist von mir von 6 Bestellungen bei Lightake keine abgefangen worden. Von 1 Cube für 7$ bis 8 Puzzle für 65$ war alles dabei. Allerdings ist der Zoll teilweise sehr willkürlich in seiner Auswahl! Meine e-Zigaretten wurden z.B. schon 2x abgefangen ...ergo kann deine Frage nicht eindeutig beantwortet werden. RE: LighTake - Lord - 19.05.2011 ...die machen beim zoll eh nur stichproben; dort kann ja nich jedes einzelne paket überprüft werden. bei einer meinen beiden lightake-bestellungen war das paket offensichtlich aufgerissen worden (und mit einem zoll-aufkleber wieder verschlossen), aber es wurde kein zoll oder irgendwelche steuern erhoben. waren würfel im wert von etwa 40 euro (eine rechnung lag nicht dabei). RE: LighTake - blablaris - 19.05.2011 (19.05.2011, 06:19)Lord schrieb: ...die machen beim zoll eh nur stichproben; dort kann ja nich jedes einzelne paket überprüft werden. bei einer meinen beiden lightake-bestellungen war das paket offensichtlich aufgerissen worden (und mit einem zoll-aufkleber wieder verschlossen), aber es wurde kein zoll oder irgendwelche steuern erhoben. waren würfel im wert von etwa 40 euro (eine rechnung lag nicht dabei). Dann hätte ich an deiner Stelle Schadenersatz gefordert bzw den Zoll angezeigt, weil die dein Briefgeheimnis nicht anerkannt haben. Der Zoll darf selber auf keinen Fall deine Post aufmachen! Deshalb musst du ja bei Bedarf ihrerseits dort vorbei und das Paket mit denen zusammen öffnen. Gibt dafür einen netten Begriff..."Rechtsbeugung von Beamten im öffentlichen Dienst". Wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet Ist auf jeden Fall verboten! RE: LighTake - MCuber - 19.05.2011 Des glaub ich auch, aber ich glaub kaum das das irgendwas bringe würde. RE: LighTake - Lord - 19.05.2011 ..kommt drauf an. ich glaub, die können sich im zweifelsfall immer auf irgendeinen verdacht berufen. die machen ja auch einfach fremde koffer auf flughäfen auf, wenn grad kein besitzer in der nähe ist :-) sogar mein arbeitgeber macht privat-post auf und schaut rein, bevor sie in meinem postfach landet. RE: LighTake - blablaris - 19.05.2011 (19.05.2011, 21:22)Lord schrieb: sogar mein arbeitgeber macht privat-post auf und schaut rein, bevor sie in meinem postfach landet. whooot??? Das ist definitiv illegal, es sei denn, du hast es explizit im Arbeitsvertrag erlaubt ...und der Zoll darf nur bei "begründetem" Verdacht das Paket durchleuchten bzw. röntgen...aber aufmachen dürfen die deine Post eigentlich unter keinen Umständen. Beim Flughafen gilt genau das Gleiche! Hab ne Freundin, die beim Zoll arbeitet und mit der habe ich mich mal ausführlich drüber unterhalten, nachdem meine e-Ziggis abgefangen wurden. Aussage von ihr: "abfangen - erlaubt ... aufmachen - verboten" |