10.02.2011, 14:51
kinder: ihr seid euch nicht bewusst was ein patent kostet! vielleicht hilft mir ja cubikon, aber michael ist derzeit ziemlich beschäftigt, leider!
glg
der-rick
glg
der-rick
Zitat:Eine professionell, d. h. von einem Patentanwalt eingereichte Gebrauchsmusteranmeldung ist in der Regel innerhalb von etwa drei Monaten in das Gebrauchsmusterregister eingetragen. Im Vergleich dazu erstellt das DPMA bei einer Patentanmeldung nach etwa acht Monaten einen ersten, sachlichen Bescheid, so dass bis zur Erteilung in der Regel mindestens 18 Monate vergehen.Außerdem gibt es beim Patent viel höhere Kosten, weitere Pflichten, was die Veröffentlichung angeht, es dauert ziemlich lange und es gibt ziemlich viele Fristen, die eingehalten werden müssen.
Zitat:Das Patent- und Markenamt prüft bei einem Gebrauchsmuster nicht die sachlichen Voraussetzungen. Liegen die formellen Kriterien vor, so wird das Gebrauchsmuster in der Regel in das Gebrauchsmusterregister eingetragen (§ 8 GebrMG). Lediglich bei offensichtlich nicht dem Gebrauchsmusterschutz zugänglichen Gegenständen, z. B. Verfahren, erfolgt keine Eintragung. Dadurch wird ein schnelles Eintragungsverfahren erreicht, so dass der Inhaber aus dem Gebrauchsmuster sehr schnell Rechte geltend machen kann, ohne ein evtl. langwieriges Patenterteilungsverfahren abwarten zu müssen.
Zitat:Die Schutzdauer von Gebrauchsmustern beträgt zunächst drei Jahre. In den meisten Ländern ist es maximal verlängerbar auf zehn Jahre.
Zitat:Preisliste:
Gebührenart Euro
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung 30,00 Euro
Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform 40,00 Euro
Recherchegebühr (für Eintragung nicht erforderlich) 250,00 Euro
1. Aufrechterhaltungsgebühr nach 3 Jahren 210,00 Euro
2. Aufrechterhaltungsgebühr nach 6 Jahren 350,00 Euro
3. Aufrechterhaltungsgebühr nach 8 Jahren 530,00 Euro